fbpx

Allgemeine Reisebedingungen

Die nachfolgenden Bestimmungen werden soweit wirksam vereinbart. Inhalt des zwischen Kunden*innen und dem Reiseveranstalter zu Stande kommenden Reisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a – m des BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und die Vorschriften bezüglich der Informationspflicht für Reiseveranstalter gemäß §§ 4 -11 BGB-InfoV (Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht) und füllen diese aus.

1. Abschluss des Reisevertrages / Verpflichtung für Mitreisende

1.1 Für alle Buchungswege gilt: 

a) Grundlage dieses Angebots sind die Reisebeschreibung und die ergänzenden Informationen des Reiseveranstalters (Inh. Black Hand Travel: Moritz Lemmermeier) für die jeweilige Reise soweit diese den Kund*innen bei der Buchung vorliegen. 

b) Der Kunde oder die Kundin hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er oder sie die Buchung vornimmt, wie für seine eigene einzustehen, soweit er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. 

c) Weicht der Inhalt der Annahmeerklärung des Reiseveranstalters (Inh. Black Hand Travel: Moritz Lemmermeier) vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters (Inh. Black Hand Travel: Moritz Lemmermeier) vor, an welches er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde oder die Kundin innerhalb der Buchungsfrist dem Reiseveranstalter (Inh. Black Hand Travel: Moritz Lemmermeier) die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung bestätigt. 

1.2 Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-mail oder per Telefax erfolgt, gilt: 

a) Ausgenommen mündliche und schrifliche Buchungen, sollen Buchungen über das Kontaktformular, welches auf der Homepage: www.blackhand-travel.de absendbar ist oder in unterzeichneter Form als Anhang per E-mail erfolgen. 

b) Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. 

c) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung (Annahmeerklärung) durch den Reiseveranstalter (Inh. Black Hand Travel: Moritz Lemmermeier) zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss wird der Reiseveranstalter (Inh. Black Hand Travel: Moritz Lemmermeier) dem Kunden oder der Kundin eine Reisebestätigung schriftlich oder in Textform übermitteln.

d)Bezüglich der Annahmebestätigung der Buchung, besteht keinerlei Verpflichtung diese anzunehmen. Vielmehr ist der Reiseveranstalter (Inh. Black Hand Travel: Moritz Lemmermeier) in seiner Entscheidung frei, ob diese vollzogen wird oder nicht. 

2. Bezahlung

2.1 Reiseveranstalter und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise nur fordern oder annehmen, wenn der Kunde oder die Kundin der Sicherungsschein übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheins eine Anzahlung in Höhe von 20 Prozent des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 30 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 8 genannten genannten Grund abgesagt werden kann. Bei Buchungen weniger als 30 Tage vor Reisebeginn wird direkt der gesamte Reisepreis fällig.

2.2 Leistet der Kunde oder die Kundin die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist der Reiseveranstalter (Inh. Black Hand Travel: Moritz Lemmermeier) berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden oder Kundin mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5.2 Satz 2 bis 5.5 zu belasten. 

3. Leistungsveränderungen

3.1 Abweichungen wesentlicher Reiseleistungen, von dem vereinbarten Inhalt des Reisevetrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom Reiseveranstalter (Inh. Black Hand Travel: Moritz Lemmermeier) nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. 

3.2 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. 

3.3 Der Reiseveranstalter (Inh. Black Hand Travel: Moritz Lemmermeier) ist verpflichtet, den Kunden und Kundinnen über wesentliche Leistungsveränderungen unverzüglich nach Kenntnis des Änderungsgrundes zu informieren. Dies erfolgt über einen dauerhaften Datenträger, kann also auch per E-mail, SMS oder Sprachnachricht erfolgen. 

3.4 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde oder die Kundin berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter (Inh. Black Hand Travel: Moritz Lemmermeier) in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrkosten für den Kunden oder die Kundin aus seinem Portfolio anzubieten. Der Kunde oder die Kundin hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalters (Inh. Black Hand Travel: Moritz Lemmermeier) über die Änderung der Reiseleistung oder die Absage der Reise diesem gegenüber geltend zu machen. 

4. Preiserhöhung

4.1 Dem Reiseveranstalter (Inh. Black Hand Travel: Moritz Lemmermeier) bleibt vorbehalten, den im Reisevertrag vereinbarten Reisepreis bei einer Erhöhung der Berförderungskosten oder der Angaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Veränderung der für die betreffende Reise geltende Wechselkurse nach Maßgabe der folgenden Regelungen zu ändern, sofern zwischen Vertragsabschluss und Reisebeginn mehr als vier Monate liegen und die zur Veränderung führenden Umstände bei Vertragsabschluss weder eingetreten noch für den Reiseveranstalter (Inh. Black Hand Travel: Moritz Lemmermeier) vorhersehbar waren. 

4.2 Erhöhen sich bei Abschluss des Vertrages bestehende Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann der Reiseveranstalter (Inh. Black Hand Travel: Moritz Lemmermeier) 

a) bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Preiserhöhung den Erhöhungsbetrag verlangen. 

b) in anderen Fällen, die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittel teilen und den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz verlangen. 

4.3 Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat der Reiseveranstalter (Inh. Black Hand Travel: Moritz Lemmermeier) den Reisenden oder die Reisende unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. 

4.4 Bei Preiserhöhungen um mehr als 5 v. H ist der Kunde oder die Kundin berechtigt vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter (Inh. Black Hand Travel: Moritz Lemmermeier) eine solche Reise ohne Mehrkosten aus seinem Portfolio anbieten kann.

5. Rücktritt durch Kund*innen vor Reisebeginn/Stornokosten

5.1 Der Kunde oder die Kundin kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter (Inh. Black Hand Travel: Moritz Lemmermeier) zu erklären. Falls die Reise über ein einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden oder der Kundin wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. 

5.2 Tritt der Kunde oder die Kundin vor Reisebeginn zurück oder tritt er oder sie die Reise nicht an, so verliert der Reiseveranstalter (Inh. Black Hand Travel: Moritz Lemmermeier) den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann der Reiseveranstalter (Inh. Black Hand Travel: Moritz Lemmermeier) soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung, für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen. 

5.3 Der Reiseveranstalter (Inh. Black Hand Travel: Moritz Lemmermeier) hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, das heißt unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert und bei Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt berechnet: 

 

Die hier genannten prozentualen Entschädigungen gelten auch für die Stornierung von Zusatzleistungen (z. B Einzelzimmer, etc.)

5.4 Dem Kunden oder der Kundin bleibt es in jedem Fall unbenommen, dem Reiseveranstalter (Inh. Black Hand Travel: Moritz Lemmermeier) nachzuweisen, dass diesem überhaupt kein oder überhaupt kein oder wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihm geforderte Pauschale. 

5.5 Der Reiseveranstalter (Inh. Black Hand Travel: Moritz Lemmermeier) behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere individuell berechnete Entschädigung zu fordern, soweit der Reiseveranstalter (Inh. Black Hand Travel: Moritz Lemmermeier) nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Reiseveranstalter (Inh. Black Hand Travel: Moritz Lemmermeier) verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern um zu belegen. 

5.6 Das gesetzliche Recht des Kunden oder der Kundin gemäß § 651 b BGB einen Ersatzlteilnehmer oder Ersatzteilnehmerin zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. 

6. Umbuchungen

6.1 Ein Anspruch des Kunden oder der Kundin nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchungen) besteht nicht. Wird auf Wunsch des Kunden oder der Kundin dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann der Reiseveranstalter (Inh. Black Hand Travel: Moritz Lemmermeier) bei Einhaltung der nachstehenden Fristen ein Umbuchungsentgelt pro Reisenden oder Reisende erheben:

6.2 Umbuchungswünsche des Kunden oder Kundin, die nach Ablauf der Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Ziffer 5.2 bis 5.5 zu den Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen. 

7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der oder die Reisende einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm oder ihr zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er oder sie keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Der Reiseveranstalter (Inh. Black Hand Travel: Moritz Lemmermeier) wird sich um die Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt. 

8. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmeranzahl

Der Reiseveranstalter (Inh. Black Hand Travel: Moritz Lemmermeier) kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nur dann vom Reisevertrag zurücktreten, wenn er, 

a) in der jeweiligen Reisebeschreibung die Mindestteilnehmerzahl beziffert sowie den Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Kunden oder der Kundin spätestens die Erklärung zugegangen sein muss, abgegeben hat und

b) in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist angibt oder dort auf die entsprechenden Angaben in der Reiseausschreibung verweist. Ein Rücktritt ist spätestens am 14. Tag vor dem vereinbarten Reiseantritt dem Kunden oder der Kundin gegenüber zu erklären. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmeranzahl nicht erreicht werden kann, hat der Reiseveranstalter (Inh. Black Hand Travel: Moritz Lemmermeier) unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde oder die Kundin auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück. 

9. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen

Der Reiseveranstalter (Inh. Black Hand Travel: Moritz Lemmermeier) kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der oder die Reisende ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalter (Inh. Black Hand Travel: Moritz Lemmermeier) nachhaltig stört oder wenn er oder sie sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter (Inh. Black Hand Travel: Moritz Lemmermeier), so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt.

10. Obliegenheiten der Reisenden

10.1 Reiseunterlagen

Der Kunde oder die Kundin hat den Reiseveranstalter (Inh. Black Hand Travel: Moritz Lemmermeier) zu informieren, wenn er oder sie die erforderlichen Reiseunterlagen (z.B Flugschein, Hotelgutschein) nicht innerhalb der vom Reiseveranstalter (Inh. Black Hand Travel: Moritz Lemmermeier) mitgeiteilten Frist erhält. 

10.2 Mängelanzeigen / Abhilfeverlangen

a) Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der oder die Reisende Abhilfe verlangen. 

b) Soweit der Reiseveranstalter (Inh. Black Hand Travel: Moritz Lemmermeier) infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige keine Abhilfe schaffen konnte, so kann der oder die Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m noch Schadensersatzforderungen nach § 651n BGB geltend machen.

c) Der oder die Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich dem Vertreter des Reiseveranstalters (Inh. Black Hand Travel: Moritz Lemmermeier) vor Ort zur Kenntnis zu geben. Ist ein Vertreter des Reiseveranstalters vor Ort nicht zugegen oder vertraglich nicht geschuldet, so sind etwaige Reisemängel dem Reiseveranstalter (Inh. Black Hand Travel: Moritz Lemmermeier) über eine zuvor mitgeteilte Kontaktstelle oder dessen Sitz zur Kenntnis zu geben. Über die Erreichbarkeit des Vertreters des Reiseveranstalters (Inh. Black Hand Travel: Moritz Lemmermeier) bzw ihm selbst wird in der Reisebestätigung informiert. 

d) Der Vertreter des Reiseveranstalters ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.

10.3 Fristsetzung zur Kündigung

Will ein Kunde oder eine Kundin/ Reisender oder Reisende den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651 i Abs (2) BGB bezeichneten Art, sofern dieser erheblich ist, nach § 651 l BGB kündigen, hat er den Reiseveranstalter (Inh. Black Hand Travel: Moritz Lemmermeier) zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe durch den Reiseveranstalter (Inh. Black Hand Travel: Moritz Lemmermeier) verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist. 

11. Beschränkung der Haftung

11.1 Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters (Inh. Black Hand Travel: Moritz Lemmermeier) für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. 

a) soweit ein Schaden des Reisenden oder der Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder

b) soweit der Reiseveranstalter (Inh. Black Hand Travel: Moritz Lemmermeier) für einen dem oder der Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von der Beschränkung unberührt. 

11.2 Der Reiseveranstalter (Inh. Black Hand Travel: Moritz Lemmermeier) haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs-und Zielort.), wenn diese Leistungen in der Ausschreibung der Reise und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den oder die Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen des Reiseveranstalters (Inh. Black Hand Travel: Moritz Lemmermeier) sind. Der Reiseveranstalter (Inh. Black Hand Travel: Moritz Lemmermeier) haftet jedoch für Leistungen, welche die Beförderung des Reisenden oder der Reisenden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten oder wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten des Reiseveranstalters (Inh. Black Hand Travel: Moritz Lemmermeier) ursächlich geworden ist. 

12. Geltendmachung von Ansprüchen: Adressat, Ausschlussfristen

12.1 Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB hat der Kunde oder die Kundin / Reisende oder Reisende spätestens innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen. 

12.2 Die Frist beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten Feiertag oder einen Samstag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.

12.3 Die Geltendmachung kann fristwahrend gegenüber dem Reiseveranstalter (Inh. Black Hand Travel: Moritz Lemmermeier) unter nachfolgend /vorstehend angegebenen Anschrift erfolgen. 

12.4 Nach Ablauf der Frist kann der oder die Kundin / der oder die Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschuldung an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.  

12.5 Die Frist aus Punkt 12.1 gilt auch für die Anmeldung von Gepäckschäden oder Zustellverzögerungen beim Gepäck im Zusammenhang mit Flügen gemäß Punkt 10.3, wenn Gewährleistungsrechte aus den §§ 651c Abs. 3, 651d, 651e Abs.3 und 4 BGB geltend gemacht werden. Ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäckbeschädigung ist binnen 7 Tagen, ein Schadensersatzsanspruch wegen Gepäckverspätung binnen 21 Tagen nach Aushändigung geltend zu machen. 

13. Verjährung

13.1 Ansprüche des Kunden oder der Kundin / des oder der Reisenden nach den §§ 651c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalter (Inh. Black Hand Travel: Moritz Lemmermeier) oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters (Inh. Black Hand Travel: Moritz Lemmermeier) oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters (Inh. Black Hand Travel: Moritz Lemmermeier) beruhen. 

13.2 Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB verjähren in einem Jahr.

13.3 Die Verjährung nach Punkt 13.1 und 13.2 beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten Feiertag oder einen Samstag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. 

13.4 Schweben zwischen dem Kunden oder Kundin / dem oder der Reisenden und dem Reiseveranstalter (Inh. Black Hand Travel: Moritz Lemmermeier) Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt bis der oder die Kundin / der oder die Reisende oder der Reiseveranstalter (Inh. Black Hand Travel: Moritz Lemmermeier) die Vorsetzung der Verhandlung verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

14. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

14.1 Der Reiseveranstalter (Inh. Black Hand Travel: Moritz Lemmermeier) wird Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Union, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen bezüglich Pass- Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie deren eventuellen Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Reisenden (z.B Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen. 

14.2 Der oder die Kundin ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z.B die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn der Reiseveranstalter (Inh. Black Hand Travel: Moritz Lemmermeier) nicht, unzureichend oder falsch informiert hat. 

14.3 Der Reiseveranstalter (Inh. Black Hand Travel: Moritz Lemmermeier) haftet nicht für rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde oder die Kundin / der oder die Reisende ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der Reiseveranstalter (Inh. Black Hand Travel: Moritz Lemmermeier) eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat. 

15. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. 

16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Vertrags- und Rechtsverhältnisse zwischen dem Reiseveranstalter (Inh. Black Hand Travel: Moritz Lemmermeier) und dem Reisenden oder der Reisenden richten sich nach deutschem Recht. Der oder die Reisende kann den Reiseveranstalter (Inh. Black Hand Travel: Moritz Lemmermeier) nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Reiseveranstalters (Inh. Black Hand Travel: Moritz Lemmermeier) gegen den Reisenden oder die Reisende ist der Wohnsitz des oder der Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in das Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen, ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgebend: 

Black Hand Travel e.K                                                                                                                                                                                                                                        Inhaber: Moritz Lemmermeier                                                                                                                                                                                                                            Meisenweg 21                                                                                                                                                                                                                                                      89567 Sontheim/Brz.

Tel: +49 (0)177 2668935

Eine Reiserücktrittsversicherung oder Versicherung zur Deckung der Kosten einer Rückführung bei Unfall oder Krankheit ist im Reisepreis nicht eingeschlossen. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Kosten einer Rückführung bei Unfall oder Krankheit wird dringend empfohlen. Bei Eintritt eines Versicherungsfalles ist die zuständig Versicherungsgesellschaft unverzüglich zu benachrichtigen. Der Reiseveranstalter (Inh. Black Hand Travel: Moritz Lemmermeier) ist mit der Schadensregulierung nicht befasst. 

Stand der Fassung: April 2020